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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zumsteg Consulting.
Version: 01.06.2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche von der Zumsteg Consulting, Einzelfirma, Kröschhofstrasse 190, 5046 Walde AG, Schweiz («Zumsteg Consulting»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden («Kunde») erbrachten Dienstleistungen im Bereich der strategischen Unternehmensberatung, Kapitalvorbereitung, Strukturierungsbegleitung, Investor-Ready-Dokumentation, Netzwerk- und Kommunikationsunterstützung.
Besondere Vereinbarungen in der Leistungs- und Honorarvereinbarung, der Dienstleistungs- und Beratungsvereinbarung, der Einverständnis- und Beauftragungserklärung zur Investorenansprache sowie allfälligen projektspezifischen Zusatzvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen Zumsteg Consulting und dem Kunden bestehenden Mandats. Die weiteren Vertragsgrundlagen und deren Rangfolge bestimmen sich nach der Dienstleistungs- und Beratungsvereinbarung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Zumsteg Consulting deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Rechtsstellung und Dienstleistungsumfang
Zumsteg Consulting erbringt strategische Beratungs-, Strukturierungs-, Organisations-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die insbesondere eine Finanzierung, Beteiligung oder anderweitige Kapitalaufnahme vorbereiten.
Zumsteg Consulting bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- strategische Beratung und Analyse der Ausgangslage;
- Vorbereitung und Strukturierung von Kapitalbeschaffungsprojekten;
- Unterstützung bei der Entwicklung einer Finanzierungsstrategie;
- Erstellung und Aufbereitung von Investor-Ready-Dokumentationen;
- Erstellung und Optimierung von Präsentations-, Pitch- und Informationsunterlagen;
- Aufbau und Organisation projektbezogener CRM- und Kommunikationsstrukturen;
- Vorbereitung und organisatorische Begleitung von Investoren- und Netzwerkansprachen;
- Zugang zu bestehenden geschäftlichen Netzwerken und möglichen Ansprechpartnern;
- organisatorische Herstellung und Koordination von Erstkontakten;
- Kommunikations- und Gesprächsvorbereitung;
- Projektmanagement und operative Unterstützung;
- Schulung und Implementierungsbegleitung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs- und Honorarvereinbarung sowie ergänzend aus der Dienstleistungs- und Beratungsvereinbarung.
Zumsteg Consulting erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gegenüber und auf Seiten des kapitalsuchenden beziehungsweise finanzierungssuchenden Kunden. Auftraggeber und verantwortliche Partei des Kapitalbeschaffungsprozesses bleibt der Kunde beziehungsweise die jeweilige Emittentin.
Nach der vorgesehenen Ausgestaltung handelt es sich bei den Leistungen von Zumsteg Consulting um unternehmensseitige Beratungs-, Marketing-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen und nicht um eine Finanzdienstleistung gegenüber Anlegerinnen oder Anlegern. Nach der vorgesehenen vertraglichen und operativen Ausgestaltung ist die Tätigkeit von Zumsteg Consulting als unternehmensseitige Beratungs-, Marketing-, Kommunikations- und Unterstützungsleistung ausgestaltet und nicht als Finanz- oder Wertpapierdienstleistung gegenüber Investoren. Massgeblich ist, dass die in diesen AGB und den übrigen Vertragsunterlagen festgelegten Tätigkeitsgrenzen auch in der tatsächlichen Durchführung eingehalten werden.
Zumsteg Consulting erbringt insbesondere keine Anlageberatung gegenüber bestehenden oder potenziellen Investoren, keine Vermögensverwaltung, keine Portfolioverwaltung und keine persönliche Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung. Sie gibt gegenüber Investoren keine persönliche Empfehlung hinsichtlich des Erwerbs, der Veräusserung, der Zeichnung oder des Haltens eines Finanzinstruments oder einer Investition ab.
Zumsteg Consulting nimmt keine Anlegergelder entgegen, verfügt nicht über Konten oder Depots von Investoren und nimmt keine Investitions-, Zeichnungs-, Annahme- oder sonstigen auf den Abschluss einer Transaktion gerichteten Aufträge oder Erklärungen von Investoren entgegen oder übermittelt solche.
Zumsteg Consulting übernimmt keine Finanzinstrumente auf eigene Rechnung, führt keine Vertragsverhandlungen oder Verhandlungen über Investitionsbedingungen für den Kunden oder einen Investor und gibt keine Platzierungs- oder Finanzierungsgarantie ab. Sie leitet oder steuert den Kapitalbeschaffungsprozess nicht eigenverantwortlich.
Zumsteg Consulting ist weder Emittentin noch Bank, Wertpapierhaus, Vermögensverwalterin, Zahlstelle oder Anlageberaterin der angesprochenen Investoren.
Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Prospektprüfung sowie sonstige bewilligungs- oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen sind nicht Bestandteil des Mandats, sofern dies nicht ausdrücklich separat vereinbart und durch eine hierfür entsprechend berechtigte Person erbracht wird.
Vergütung
Die konkrete Vergütung, deren Fälligkeit, die Zahlungsmodalitäten sowie eine allfällige erfolgsabhängige Zusatzvergütung bestimmen sich nach der jeweiligen Leistungs- und Honorarvereinbarung.
Soweit dort ein Pauschalhonorar vereinbart wurde, umfasst dieses ausschliesslich die in der Leistungs- und Honorarvereinbarung beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche, nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Korrekturrunden oder sonstige nicht vereinbarte Leistungen werden separat vergütet.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich sämtliche Vergütungen zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
Die Vergütung für Beratungs-, Strukturierungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen wird unabhängig davon geschuldet, ob eine Finanzierung, Investition oder sonstige Transaktion zustande kommt.
Erfolgsabhängige Vergütung
Eine erfolgsabhängige Vergütung wird nur geschuldet, sofern eine solche in der jeweiligen Offerte oder im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Höhe, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit und Dauer einer allfälligen Nachwirkung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Als erfolgreicher Abschluss kann insbesondere eine Investition, Beteiligung, Finanzierung oder ein sonstiger Kapitalzufluss gelten, welcher auf eine durch Zumsteg Consulting erfolgte Einführung, Kontaktanbahnung oder vereinbarte Netzwerkaktivität zurückzuführen ist.
Als Einführung gilt grundsätzlich die erstmalige dokumentierte Herstellung eines direkten Kontakts zwischen einem potenziellen Investor beziehungsweise Finanzierungspartner und dem Kunden durch Zumsteg Consulting.
Soweit im Einzelvertrag vorgesehen, ist die Erfolgsvergütung auch geschuldet, wenn die Transaktion über ein verbundenes Unternehmen, Beteiligungsvehikel oder eine dem eingeführten Investor wirtschaftlich zurechenbare Person oder Gesellschaft erfolgt.
Eine allfällige Erfolgsvergütung stellt ausschliesslich einen zusätzlichen Vergütungsbestandteil für die gegenüber dem Kunden erbrachten Beratungs-, Strukturierungs-, Projektmanagement-, Kommunikations-, Netzwerk- und organisatorischen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Begleitung der Kapitalaufnahme dar.
Die Erfolgsvergütung ist keine Vergütung für Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Platzierung oder eine sonstige bewilligungs- beziehungsweise erlaubnispflichtige Finanz- oder Wertpapierdienstleistung. Ihre Vereinbarung erweitert den Leistungsumfang von Zumsteg Consulting nicht und begründet insbesondere keine Vertretungs-, Abschluss- oder Anlageberatungsvollmacht.
Pflichten des Kunden
Zumsteg Consulting ist darauf angewiesen, jederzeit über vollständige und aktuelle Informationen zum Unternehmen und zum jeweiligen Projekt zu verfügen.
Der Kunde ist daher verpflichtet, Zumsteg Consulting sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit von:
- Unternehmensinformationen;
- Finanzzahlen;
- Businessplänen;
- Budgets und Prognosen;
- Angaben zur Mittelverwendung;
- Angaben über das Geschäftsmodell;
- Angaben zur beabsichtigten Finanzierung;
- Präsentations- und Investorenunterlagen; sowie
- sonstigen von ihm bereitgestellten Informationen.
Zumsteg Consulting darf sich grundsätzlich auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen verlassen und ist nicht verpflichtet, deren rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche oder regulatorische Richtigkeit eigenständig zu überprüfen.
Der Kunde informiert Zumsteg Consulting unverzüglich über wesentliche Änderungen des Geschäftsmodells, der Finanzlage, der Finanzierung, der Investitionsbedingungen oder sonstiger für das Mandat relevanter Umstände.
Verzögerungen und Mehraufwand, die auf unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Zumsteg Consulting.
Besondere Mitwirkungs-, Freigabe- und Kontrollpflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Investorenansprache richten sich ergänzend nach der Einverständnis- und Beauftragungserklärung.
Investorenansprache und Kommunikation
Soweit dies Bestandteil des jeweiligen Mandats ist, unterstützt Zumsteg Consulting den Kunden bei der gezielten Ansprache potenzieller Investoren, Family Offices, Finanzierungspartner, Banken, Beteiligungsgesellschaften oder sonstiger geeigneter Geschäftspartner.
Zumsteg Consulting kann dem Kunden potenzielle Kontakte aus bestehenden Netzwerken vorschlagen und diese anhand allgemeiner projektbezogener Kriterien wie Branche, Region, öffentlich bekannten Investitionsschwerpunkten, Ticketgrösse oder Finanzierungsart vorsortieren. Eine eigenverantwortliche Bestimmung oder Erweiterung des anzusprechenden Investorenkreises durch Zumsteg Consulting erfolgt nicht.
Eine solche Selektion stellt keine persönliche Anlageberatung des jeweiligen Investors dar.
Die abschliessende Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen kontaktiert werden, liegt ausschliesslich beim Kunden. Eine Kontaktaufnahme erfolgt erst nach vorgängiger schriftlicher oder elektronisch dokumentierter Freigabe des jeweiligen Empfängers beziehungsweise einer konkreten Empfängerliste durch den Kunden.
Soweit Zumsteg Consulting Kommunikation im Namen des Kunden durchführt, erfolgt diese ausschliesslich aufgrund einer entsprechenden Beauftragung und – soweit technisch möglich – über eine E-Mail-Adresse, Domain oder sonstige Kommunikationsinfrastruktur des Kunden. Gegenüber den Empfängern erscheint der Kunde als Absender und verantwortliche Partei. Sämtliche Erstanschreiben, Vorlagen, Kommunikationssequenzen und zu versendenden Unterlagen sind vorgängig durch den Kunden schriftlich oder elektronisch dokumentiert freizugeben.
Die Einzelheiten können in einer separaten Einverständnis- und Beauftragungserklärung geregelt werden.
Die Nutzung der Kommunikationskanäle des Kunden begründet keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht von Zumsteg Consulting.
Zumsteg Consulting ist insbesondere nicht berechtigt, ohne separate ausdrückliche Vollmacht rechtsverbindliche Erklärungen, Investitionszusagen, Vertragsangebote oder Vertragsannahmen im Namen des Kunden abzugeben oder entgegenzunehmen. Bei konkretem Interesse eines Investors werden die weitere inhaltliche Kommunikation, Due-Diligence-Prüfung sowie sämtliche Vertrags- und Investitionsverhandlungen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Investor geführt.
Ein im Rahmen des Mandats eingesetztes CRM dient ausschliesslich der Verwaltung von Kontaktdaten, der Organisation und Dokumentation der Kommunikation, der Terminplanung und dem technischen Versand freigegebener Nachrichten. Es darf nicht zur Entgegennahme oder Weiterleitung von Zeichnungsaufträgen, Investitionsaufträgen oder sonstigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen von Investoren verwendet werden.
Freigabe von Unterlagen und Kommunikation
Der Kunde ist für die finale Freigabe der für Investoren, Finanzierungspartner oder sonstige Dritte bestimmten Informationen und Unterlagen verantwortlich.
Dies betrifft insbesondere:
- Pitch Decks;
- Opening Documents;
- Executive Summaries;
- Businesspläne;
- Finanzpläne und Prognosen;
- Präsentationen;
- E-Mail-Vorlagen;
- Investorenanschreiben;
- Unternehmensinformationen; sowie
- sonstige projektbezogene Unterlagen.
Mit seiner Freigabe bestätigt der Kunde, dass die betreffenden Informationen nach seiner Prüfung richtig, vollständig und für die vorgesehene Verwendung freigegeben sind.
Zumsteg Consulting ist nicht verpflichtet, die rechtliche, steuerliche, regulatorische oder wirtschaftliche Richtigkeit der vom Kunden freigegebenen Inhalte zu überprüfen.
Soweit Arbeitsergebnisse dem Kunden zur Prüfung übermittelt werden, gelten diese als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe schriftlich und konkret begründete Mängel oder Änderungswünsche mitteilt.
Diese Genehmigungsfiktion gilt nicht für Empfängerlisten, Investorenansprachen, Kommunikationsinhalte oder Unterlagen, die gegenüber potenziellen Investoren oder Finanzierungspartnern verwendet oder weitergegeben werden sollen. Für deren Freigabe gelten ausschliesslich die besonderen Freigaberegelungen der Einverständnis- und Beauftragungserklärung.
Beizug Dritter
Zumsteg Consulting ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeitende, externe Spezialisten, projektbezogene Partner, technische Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen beizuziehen.
Für spezifische rechtliche, regulatorische, steuerliche, technische oder finanzielle Fragestellungen kann Zumsteg Consulting dem Kunden insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Treuhänder, Banken, Prospektersteller, Strukturierungspartner oder andere Fachpersonen empfehlen beziehungsweise deren Einbindung koordinieren.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kommen Verträge mit solchen unabhängigen Drittparteien unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
Zumsteg Consulting übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, Leistungen oder Unterlassungen unabhängiger Dritter.
Insbesondere übernimmt Zumsteg Consulting keine Garantie für:
- eine behördliche Bewilligung oder Prospektbilligung;
- die Vergabe einer ISIN;
- die Aufnahme einer Bankbeziehung;
- eine Börsenzulassung oder Börseneinbeziehung;
- eine rechtliche oder steuerliche Beurteilung durch Dritte; oder
- sonstige Entscheidungen unabhängiger Dritter.
Kein Erfolg geschuldet
Zumsteg Consulting verpflichtet sich zur sorgfältigen und professionellen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, finanzieller, regulatorischer oder vertrieblicher Erfolg wird jedoch nicht geschuldet.
Zumsteg Consulting gibt insbesondere keine Zusage oder Garantie dafür ab, dass:
- ein Investor Interesse zeigt;
- eine bestimmte Anzahl von Investoren oder Finanzierungspartner identifiziert oder kontaktiert werden kann;
- Gespräche mit bestimmten Investoren stattfinden;
- eine Finanzierung zustande kommt;
- eine bestimmte Finanzierungssumme erreicht wird;
- bestimmte Finanzierungskonditionen erzielt werden;
- ein Vertragsabschluss erfolgt;
- eine bestimmte Unternehmensbewertung erreicht wird; oder
- eine behördliche oder bankseitige Genehmigung beziehungsweise Freigabe erteilt wird.
Zumsteg Consulting ist ebenfalls nicht verpflichtet, dem Kunden eine bestimmte Anzahl von Investorenkontakten, die gesamte Investorendatenbank oder bestimmte einzelne Kontakte zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertraulichkeit
Zumsteg Consulting behandelt sämtliche im Rahmen des Mandats erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse;
- Finanzdaten, Businesspläne, Budgets und Forecasts;
- Investorenlisten, Kontaktinformationen und Netzwerkdaten;
- CRM-Strukturen und Kommunikationsstrategien;
- Präsentationen, Pitch Decks und sonstige Arbeitsergebnisse;
- Informationen über Kunden, Partner, Investoren und Mitarbeitende; sowie
- interne Entscheidungsprozesse und Verhandlungsstände.
Vertrauliche Informationen dürfen an Mitarbeitende, Berater, externe Spezialisten oder projektbezogene Partner weitergegeben werden, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist und diese Personen einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
Gesetzliche, gerichtliche, aufsichtsrechtliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Mandats fort.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung von Zumsteg Consulting ist unter zumstegconsulting.ch/datenschutz abrufbar.
Geistiges Eigentum und Netzwerk
Sämtliche bereits vor Beginn des Mandats bestehenden Methoden, Prozesse, Vorlagen, Frameworks, Standardtexte, CRM-Strukturen, Datenbanken, Kontakte, Netzwerkstrukturen und sonstiges Know-how von Zumsteg Consulting verbleiben bei Zumsteg Consulting.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den spezifisch für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen für die im Rahmen des Mandats vorgesehenen geschäftlichen Zwecke.
Nicht übertragen werden insbesondere Rechte an:
- internen Methoden und Prozessen;
- allgemeinen Vorlagen;
- Frameworks;
- Standardtexten;
- Investoren- und Kontaktdatenbanken;
- Netzwerken und Netzwerkstrukturen;
- CRM-Datenbeständen; sowie
- sonstigem vorbestehendem Know-how von Zumsteg Consulting.
Die Offenlegung oder Nutzung einzelner Kontakte im Rahmen eines Kundenprojekts führt nicht zu einer Übertragung des zugrunde liegenden Netzwerks oder der entsprechenden Datenbank an den Kunden.
Haftung
Zumsteg Consulting haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Finanzierungen, Investitionen oder Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden, Betriebsunterbrüche oder Ansprüche Dritter, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Zumsteg Consulting haftet insbesondere nicht für:
- die wirtschaftliche Entwicklung des Kunden;
- Entscheidungen des Kunden;
- Investitionsentscheidungen von Investoren;
- die Richtigkeit von Angaben des Kunden;
- die rechtliche oder steuerliche Ausgestaltung einer Finanzierung;
- Leistungen unabhängiger Dritter; oder
- das Zustandekommen einer Finanzierung oder Investition.
Zumsteg Consulting übernimmt keine Haftung dafür, ob mit einem potenziellen Investor oder Finanzierungspartner ein Vertrag zustande kommt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Zumsteg Consulting auf die vom Kunden im Rahmen des betreffenden Mandats tatsächlich bezahlte Vergütung beschränkt.
Der Kunde hält Zumsteg Consulting, soweit gesetzlich zulässig, von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen, unvollständigen, irreführenden oder rechtswidrigen Informationen, Unterlagen oder Angaben des Kunden beruhen.
Beendigung
Beginn, Dauer und allfällige Projektphasen des Mandats bestimmen sich nach der Leistungs- und Honorarvereinbarung. Soweit das Vertragsverhältnis als Auftrag im Sinne des Schweizer Obligationenrechts zu qualifizieren ist, bleiben zwingende gesetzliche Kündigungsrechte vorbehalten.
Bei einer vorzeitigen Beendigung bleiben sämtliche bis dahin entstandenen Vergütungsansprüche bestehen.
Bereits erbrachte Leistungen, Projektvorbereitungen, reservierte Ressourcen, beigezogene Drittleistungen und bereits verursachte projektbezogene Kosten sind vom Kunden zu vergüten.
Die gesetzlichen Folgen einer Kündigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.
Zumsteg Consulting ist berechtigt, ein Mandat mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu beenden, wenn:
- der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;
- erforderliche Mitwirkungshandlungen ausbleiben;
- der Kunde unrichtige oder irreführende Informationen bereitstellt;
- rechtliche oder regulatorische Bedenken bestehen;
- erhebliche Compliance- oder Reputationsrisiken entstehen oder drohen; oder
- eine Fortführung des Mandats aus anderen wichtigen Gründen nicht zumutbar ist.
Regelungen über Vertraulichkeit, Datenschutz, geistiges Eigentum, Haftung und allfällige erfolgsabhängige Vergütungen gelten über die Beendigung hinaus, soweit dies ihrer Natur nach erforderlich ist.
Kommunikation und Zustellung
Mitteilungen von Zumsteg Consulting gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse versandt wurden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, CRM-System oder über sonstige übliche elektronische Kommunikationsmittel erfolgen kann.
Der Kunde ist sich bewusst, dass elektronische Kommunikationsmittel gewisse Sicherheits- und Übermittlungsrisiken mit sich bringen können.
Freigaben, Zustimmungen und sonstige Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde, auch per E-Mail oder über andere dokumentierbare elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
Compliance und regulatorische Änderungen
Der Kunde bestätigt, dass seine Geschäftstätigkeit und das im Rahmen des Mandats verfolgte Finanzierungsprojekt rechtmässig sind.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die Einhaltung der auf sein Unternehmen, die konkrete Finanzierung und die jeweiligen Zielmärkte anwendbaren gesellschafts-, kapitalmarkt-, finanzmarkt-, steuer-, datenschutz- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
Zumsteg Consulting ist berechtigt, zusätzliche rechtliche oder regulatorische Abklärungen zu verlangen oder die Leistungserbringung auszusetzen, wenn sich wesentliche Elemente des Projekts ändern.
Dies gilt insbesondere bei Änderungen hinsichtlich:
- des Finanzierungsinstruments;
- des Investorenkreises;
- der Zielstaaten;
- der Art der Investorenansprache;
- einer allfälligen Retailansprache;
- der Rolle von Zumsteg Consulting; oder
- der Einbindung weiterer Strukturierungs-, Vertriebs- oder Finanzierungspartner.
Zumsteg Consulting ist nicht verpflichtet, eine Tätigkeit auszuführen, wenn begründete Zweifel an deren Rechtmässigkeit oder regulatorischer Zulässigkeit bestehen. Die Parteien sind sich einig, dass die in diesen AGB beschriebene Tätigkeit als unternehmensseitige Beratungs-, Marketing-, Kommunikations- und Unterstützungsleistung ausgestaltet ist. Solange Zumsteg Consulting die in diesen AGB festgelegten Tätigkeitsgrenzen einhält, insbesondere keine persönliche Anlageberatung, Annahme oder Übermittlung von Anlegeraufträgen, eigenständige Vertragsverhandlung oder eigenverantwortliche Steuerung des Fundraising-Prozesses übernimmt, ist die Tätigkeit nach der dem Mandatsmodell zugrunde gelegten regulatorischen Beurteilung nicht als bewilligungs- oder erlaubnispflichtige Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistung konzipiert.
Ändert sich die tatsächliche Tätigkeit wesentlich oder soll Zumsteg Consulting zusätzliche Funktionen übernehmen, ist vor deren Aufnahme zu prüfen, ob dadurch eine abweichende regulatorische Einordnung entstehen kann.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Aarau, Schweiz.
Änderungen der AGB
Zumsteg Consulting behält sich vor, diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse jederzeit anzupassen.
Für ein bestehendes Mandat gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine Änderung vereinbaren.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Unterschrift
Mit seiner Unterschrift bestätigt der «Auftraggeber», die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Zumsteg Consulting erhalten, zur Kenntnis genommen und als Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung akzeptiert zu haben.
Die Unterzeichnung erfolgt im Mandatsverhältnis auf den Vertragsunterlagen. Der Abdruck auf dieser Seite ist eine Wiedergabe und ersetzt keine Vertragsunterlage.
Unterlagen anfordern
Die im Mandat geltenden Vertragsunterlagen können unter r.zumsteg@zumstegconsulting.ch angefordert werden.